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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 23.01.2026

Bei Stilllegung vom Gasanschluss können unzulässige Gebühren zurückverlangt werden

Mehrere große Netzbetreiber verlangen noch immer Pauschalen zwischen rund 100 und 2.300 Euro für die Stilllegung eines Gasanschlusses. Wenn der Netzbetreiber eine Rechnung schickt und dabei die Stilllegung berechnet, sollten Kunden Widerspruch einlegen. Anbieter dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitergeben. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 6 UKI 2/25).

Wer z. B. auf eine Wärmepumpe wechselt, benötigt evtl. keinen Gasanschluss mehr. Dieser kann dann einfach und kostenfrei stillgelegt werden. Es gibt jedoch Netzbetreiber, die dafür eine Gebühr verlangen. Dann sollte man sofort Widerspruch einlegen.

Die gestellte Rechnung sollte jedoch sicherheitshalber auch mit den zusätzlichen Kosten unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt werden. Dadurch werden Mahn- oder Inkassoverfahren vermieden. Die zu viel gezahlten Gebühren können auch nach der Zahlung noch zurückverlangt werden.

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Steuerberater & Rechtsanwalt

M 2, 15a

68161 Mannheim



Telefon +49 (0)621 15096-0

Fax +49 (0)621 15096-10



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